Wichtige Informationen zu den Ausbildungen

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Hände gehalten

Ausbildungsbeginn

  • Kinesiologie: jährlich im August, Quereinstieg möglich
  • SMPs: alle 2 ½ Jahre

Anmeldung für Schulmedizinausbildung

  • online unter Kursangebot/ Schulmedizin/ Grundausbildung oder schriftlich

Aufnahmeverfahren für Kinesiologieausbildungen

  • Besuch eines Infoabends/ Erhalt und Studium der Infomappe
  • Überweisung von Fr. 250.- Bearbeitungsgebühr auf PC 85-396461-7 (IBAN CH30 0900 0000 8539 6461 7), ltd. auf Briefadresse
  • Schriftliche Bewerbung (siehe Infomappe)
  • Einladung zu einem persönlichen Bewerbungs-/ Aufnahmegespräch
  • Das Merkblatt "Aufnahmeverfahren" erhalten Sie mit der Infomappe am Infoabend oder am persönlichen Gespräch.

Ausbildungsvertrag

  • Der Vertrag kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Er gilt für die ganze Ausbildung.

Kündigung

  • Ein Rücktritt des/ der Studierenden aus der Ausbildung ist nur auf Ende eines Ausbildungsjahres möglich.
  • Die schriftliche Kündigung muss zwei Monate vor Schuljahresende bei uns eingetroffen sein.
  • Ein Rücktritt aus dem einjährigen Basisjahr ist nicht möglich.
  • Ein Rücktritt aus der Schulmedizinischen Ausbildung ist nur auf Ende eines Moduls möglich.

Haftung

  • Die mit der Ausbildung einhergehende Selbsterfahrung setzt physische und psychische Gesundheit, Belastbarkeit und Eigenverantwortung voraus. Für in diesem Zusammenhang auftretende mögliche Schwierigkeiten lehnt die Schulleitung jegliche Haftung ab.
  • KinWin übernimmt zudem keine Garantie und keine Verantwortung für allfällig auftretende Schwierigkeiten oder Ablehnungen im Zusammenhang mit Registrationsgesuchen für eine Kassenanerkennung.