Wichtige Informationen zu den Ausbildungen
Ausbildungsbeginn
- Kinesiologie: jährlich im August, Quereinstieg möglich
- SMPs: alle 2 ½ Jahre
Anmeldung für Schulmedizinausbildung
- online unter Kursangebot/ Schulmedizin/ Grundausbildung oder schriftlich
Aufnahmeverfahren für Kinesiologieausbildungen
- Besuch eines Infoabends/ Erhalt und Studium der Infomappe
- Überweisung von Fr. 250.- Bearbeitungsgebühr auf PC 85-396461-7 (IBAN CH30 0900 0000 8539 6461 7), ltd. auf Briefadresse
- Schriftliche Bewerbung (siehe Infomappe)
- Einladung zu einem persönlichen Bewerbungs-/ Aufnahmegespräch
- Das Merkblatt "Aufnahmeverfahren" erhalten Sie mit der Infomappe am Infoabend oder am persönlichen Gespräch.
Ausbildungsvertrag
- Der Vertrag kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Er gilt für die ganze Ausbildung.
Kündigung
- Ein Rücktritt des/ der Studierenden aus der Ausbildung ist nur auf Ende eines Ausbildungsjahres möglich.
- Die schriftliche Kündigung muss zwei Monate vor Schuljahresende bei uns eingetroffen sein.
- Ein Rücktritt aus dem einjährigen Basisjahr ist nicht möglich.
- Ein Rücktritt aus der Schulmedizinischen Ausbildung ist nur auf Ende eines Moduls möglich.
Haftung
- Die mit der Ausbildung einhergehende Selbsterfahrung setzt physische und psychische Gesundheit, Belastbarkeit und Eigenverantwortung voraus. Für in diesem Zusammenhang auftretende mögliche Schwierigkeiten lehnt die Schulleitung jegliche Haftung ab.
- KinWin übernimmt zudem keine Garantie und keine Verantwortung für allfällig auftretende Schwierigkeiten oder Ablehnungen im Zusammenhang mit Registrationsgesuchen für eine Kassenanerkennung.


